Stiftung24

Klaus und Monika Ehrich Stiftung

rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts · Sitz in Artern · anerkannt 2017

gemeinnützig

Satzungszweck

§ 2
Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Bildung und Erziehung, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde, des Denkmalschutzes, der Völkerverständigung, der Flüchtlingsintegration, der Tierzucht sowie des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
1. Förderung von Musikschulen und begabter Schüler (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) z.B. durch Bereitstellung von Musikinstrumenten usw.
2. Zuwendungen an Sportvereine in ihren gemeinnützigen Zwecken (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO) durch z.B. die Bereitstellung von Sportausrüstungen usw.
3. Zuwendungen an Heimatvereine in ihren gemeinnützigen Zwecken (§ 52 Abs.2 Satz 1 Nr. 22 AO) durch Unterstützung z.B. bei der Erstellung und den Druck von Chroniken usw.
4. Förderung von Maßnahmen des Denkmalschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 6 AO).
5. Förderung von Maßnahmen zur Völkerverständigung (§ 52 Abs. Satz 1 Nr. 13 AO) und Maßnahmen zur Hilfe für Flüchtlinge (§ 52 Abs.2 Nr. 10 AO). Dies umfasst insbesondere Maßnahmen zur Flüchtlingsintegration.
6. Förderung der Tierzucht zur Züchtung neuer, geeigneter Rassen im Zusammenhang mit der Beweidung durch Schafe und Ziegen unter Solar-Modulen (klein, hornlos, winterhart, keine Schafschur, (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO).
7. Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs.2 Nr. 25 AO).
8. Die Stiftung kann Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts beschaffen. Die Mittelbeschaffung bezieht sich auf die in Abs. 1 genannten Zwecke.
Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des Privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist.
(3) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts ¿Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(4) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 S 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung gem. § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung des Stiftungszweckes Zweckbetriebe unterhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Am Königstuhl 8
06556 Artern

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 6 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind 1. der Stiftungsvorstand, 2. der Stiftungsrat. (2) - (3) ... (4) Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse, der Erledigung seiner Aufgaben und insbesondere der Wahrnehmung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand einen Geschäftsführer bestellen und Sachverständige hinzuziehen. In diesem Falle hat der Geschäftsführer die Stellung eines besonderen Vertreters im Sinne des § 30 BGB.   §7 Stiftungsvorstand (1) Der erste Stiftungsvorstand besteht aus Klaus und Monika Ehrich. (2) Beim Ausscheiden eines oder beider o.a. Vorstände, ist ein neuer Vorstand zu bestellen, der aus mindestens zwei und höchstens drei Mitgliedern bestehen soll. ... (3) Der Stiftungsvorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden, der den Vorsitzenden in allen Angelegenheiten bei Verhinderung vertritt.   § 8 Vertretung der Stiftung, Aufgaben des Stiftungsvorstands, Geschäftsführung (1) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Im lnnenverhältnis gilt als vereinbart, dass der Vorsitzende die Stiftung allein vertritt. Sollte er egal aus welchem Rechtsgrund verhindert sein vertritt dann der zweite und ggf. der Dritte Vorstand in dieser genannten Reihenfolge. (2) - (6) ...   § 10 Aufgaben des Stiftungsrats (1)... (2) Der Vorsitzende des Stiftungsrats vertritt die Stiftung bei Rechtsgeschäften mit dem Stiftungsvorstand oder einzelnen Mitgliedern des Stiftungsvorstands.

Organe

Stiftungsvorstand Mitglieder: 2 Stiftungsrat Mitglieder: 3-5

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung27.10.2017
Rechtsformrechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtThüringer Landesverwaltungsamt
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Thüringen führt 1.188 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Artern sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Mit der Anerkennung 2017 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Thüringen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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