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Gert und Barbara Schmidt Stiftung

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gemeinnützig

Die Gert und Barbara Schmidt Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1971 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, der Berufsbildung und mildtätiger Zwecke. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch: a. Errichtung und Erhaltung von Kinderkrippen, Kindergärten und Kindertagesstätten für Kinder von minderbemittelten und/oder berufstätigen Frauen, b. Hilfe und Betreuung von körperlich geschädigten Kindern, c. Jugendbetreuung Heranwachsender (sportliche Förderung wie Schwimmen, Turnen und Freizeitgestaltung), d. Förderung der Berufsausbildung und Fortbildung auf Fachschulen und/oder Fachoberschulen durch Gewährung von Stipendien insbesondere zur Fortbildung des Berufsnachwuchses im Einzel- und Großhandel. (3) Es muss dabei gewährleistet sein, dass die Voraussetzungen der steuerlichen Bestimmungen gewahrt sind und bleiben.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Gert und Barbara Schmidt Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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