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Lindauer Stipendienstiftung für den Besuch von gewerbl. Berufsschulen und and. Fachschulen der gewerbl.Wirtschaft

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Lindauer Stipendienstiftung für den Besuch von gewerbl. Berufsschulen und and. Fachschulen der gewerbl.Wirtschaft ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lindau.[1] Sie ist seit 1951 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Finanzielle Unterstützung sozial schwacher, besonders begabter, würdiger Personen aus Ländern der Europäischen Union, zum Besuch von Fach-, Berufsfach- sowie Fachhochschulen der Ausbildungsrichtung gewerbliche Wirtschaft.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Oberbürgermeister der Stadt Lindau

Organe

Stiftungsvorstand Kreishandwerkerschaft)

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Lindauer Stipendienstiftung für den Besuch von gewerbl. Berufsschulen und and. Fachschulen der gewerbl.Wirtschaft“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 27.02.2014. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LindauLand BayernBildung & ErziehungSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1951