Stiftung24

Anker-Steffen-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Dassow · anerkannt 2003

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist

a) die Förderung des Umweltschutzes,

b) die Förderung der Jugend,

c) die Förderung des Sports.

Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts - insbesondere der Stadt Dassow und der Hansestadt Lübeck - zur Verwendung zu den
o. g. steuerbegünstigten Zwecken.

Dabei sollen im Bereich der Förderung der Jugend insbesondere Schulen und Kindergärten, im Bereich des Sports gemeinnützige Sportvereine finanziell unterstützt werden. Im Bereich Umwelt werden Maßnahmen unterstützt, die zur Verbesserung der Umweltbedingungen in Nord- und Ostsee und anderen Seegebieten führen; insbesondere die gemeinnützige "Aktion seeklar" - Verein zum Schutz der Meere e.V.", Bremerhaven, soll unterstützt werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Gewerbestr. 6
23942 Dassow

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung09.09.2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Dassow sind insgesamt 0 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Dassow verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Seit 2003 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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