Stiftung24

Simonsen-und-Breyer-Stiftung

Sitz in Harrislee · anerkannt 1994

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Jugend-, Alten-, Familien- und

Behindertenhilfe, des Sports, der Kunst und Musik durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft

oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts in der Gemeinde Harrislee, wie beispielsweise

- die Kindergärten der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Schleswig, der Evangelischen

Kirchengemeinde sowie des Dänischen Schulvereins,

- des kommunalen Jugendheims (Haus der offenen Tür) und des dänischen Freizeitheims,

- das Alten- und Pflegeheim (Albertinenstift) der Diakonissenanstalt Flensburg, den Förderkreis

Albertinenstift e. V.,

- den TSV Nord Harrislee e. V., den HKUF Harrislee,

- den Spielmannszug der freien Turnerschaft Harrislee e. V., das Hejmdal Blaesorkester,

- die örtlichen Theater- und Laienspielgruppen "Lütte Kummedie" und "HKUF Amateurtheater".

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Süderstr. 101
24955 Harrislee

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 5 Personen: a) dem/der jeweiligen Bürgermeister/Bürgermeisterin der Gemeinde Harrislee, b) einem/einer PastorIn der evangelischen Kirchengemeinde Harrislee, c) einem Mitglied mit vorzugsweise finanzwirtschaftlichen Kenntnissen, d) dem/die jeweiligen amtierenden Geschäftsführer/Geschäftsführerin des Landwirtschaftlichen Vereins für Nordschleswig, e) ein Harrisleer Landwirt mit Grund und Boden in der Gemeinde.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung13.12.1994
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Schleswig-Flensburg
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 1994 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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