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Kulturstiftung Schülp

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gemeinnützig

Die Kulturstiftung Schülp ist eine Stiftung mit Sitz in Schülp.[1] Sie ist seit 2008 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Kunst & Kultur, Religion & Kirche und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Alleiniger Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung a) der Kultur, der Jugend- und Altenhilfe in Schülp durch die Gemeinde Schülp oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft und b) kirchlicher Zwecke durch die nordelbische evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Jevenstedt. Der Stiftungszweck zu a) wird verwirklicht durch die Weitergabe der Mittel an die Gemeinde Schülp oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft und an die nordelbische evangelisch-lutherische Kirchengemeinde Jevenstedt. Die an die nordelbische evangelisch-lutherische Kirchen-gemeinde Jevenstedt gegebenen Mittel sind zweckgebunden zum Erhalt der denkmalgeschützten Kreuzkirche zu Schülp in ihrer baulichen Substanz einschließlich des denkmalgeschützten Innenraums sowie zur Erhaltung und Pflege der gesamten Außenanlage zu verwenden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 2.582 Stiftungen im Bereich Denkmalpflege

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichltich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus drei Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Kulturstiftung Schülp“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.