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Max-Knoch-Stiftung

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gemeinnützig

Die Max-Knoch-Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Hirschberg/Saale.[1] Sie ist seit 1993 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

§7 Stiftungsorgane (1) Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Stiftungsrat. Personalunion in beiden Gremien ist ausgeschlossen. (2) Die Amtszeit der nicht geborenen Organmitglieder beträgt fünf Jahre. Anschließende Wiederberufung ist mehrfach zulässig. ¿ (6) Die Mitglieder der Organe haben ihre Tätigkeit persönlich auszuüben. Eine Vertretung ist ausgeschlossen, sofern die Satzung keine abweichende Regelung trifft. ¿   §8 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus drei (3) bis fünf (5) Mitgliedern. Mitglieder des Vorstandes sind: 1. der Direktor der ¿Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten¿ oder eine von ihm benannte Person; 2. der Vorsitzende des Vorstands des Kreissparkasse Saalfeld-Rudolstadt oder eine von ihm benannte Person; 3. der Vorsitzende der Gesellschaft für Thüringer Schlösser und Gärten oder eine von ihm benannte Person. Die weiteren Vorstandsmitglieder werden vom Stiftungsrat gewählt. Dieser bestimmt auch die Anzahl der über die in § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 hinausgehenden Vorstandsmitglieder. Die Zugehörigkeit zum Vorstand ist bei den geborenen Vorstandsmitgliedern nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 an die Tätigkeit in der von ihm vertretenen Institution gebunden. Der erste Vorstand (Gründungsvorstand) wird einschließlich der Amtszeit der nicht geborenen Mitglieder von den Stiftern im Stiftungsgeschäft bestellt. (2) Der Vorstand beruft aus seiner Mitte den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden. Werden Mitglieder des Stiftungsrates in den Vorstand berufen, scheiden sie aus dem Stiftungsrat aus.   §9 Aufgaben des Vorstandes (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied hat Alleinvertretungsmacht. ¿ Der Vorstand ist von Beschränkungen des § 181 BGB befreit. ¿

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

§ 4 Stiftungsorgane (1) Einziges Organ der Stiftung ist der Vorstand. Er besteht aus höchstens drei natürlichen Personen, ..   § 5 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Vorstandes (1) Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Besteht der Vorstand vorübergehend nur aus einer Person, vertritt diese die Stiftung allein.

Organe

Vorstand Mitglieder: 1-3

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Max-Knoch-Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land ThüringenKunst & KulturGemeinnützige Stiftungrechtsfähige Stiftung bürgerlichen RechtsAnerkannt 1993