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Stiftung Lichtblick Seniorenhilfe

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung Lichtblick Seniorenhilfe ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.[1] Sie ist seit 2017 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

die Altenhilfe, die Förderung mildtätiger Zwecke und das Wohlfahrtswesen. Zweck der Stiftung ist weiterhin die persönliche und finanzielle Unterstützung und Betreuung armutsbetroffener und bedürftiger Personen, insbesondere von Senioren und Rentenempfängern. Ferner ist es Zweck der Stiftung, bei älteren Menschen altersbedingte Schwierigkeiten zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern, um ihnen damit die Möglichkeiten zu erhalten, am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Angelegenheiten möglichst lange und möglichst weitgehend selbstbestimmt zu erledigen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Dieser vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt. Der Stiftungsvorstand besteht aus ein bis drei Mitgliedern. Die Amtszeit der Mitglieder des Stiftungsvorstands beträgt 5 Jahre.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung Lichtblick Seniorenhilfe“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:MünchenLand BayernMildtätigkeitSoziales & WohlfahrtGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2017