Berliner-Dom-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Berlin · gegründet 2009
gemeinnützig
Satzungszweck
Im Bereich Wissenschaft und Forschung, Studentenhilfe: Förderung gemeinnütziger, kirchlicher und mildtätiger Zwecke im Berliner Dom und durch die Berliner Domgemeinde auf den Gebieten von Wissenschaft und Forschung
Im Bereich Entwicklungszusammenarbeit, Förderung des demokratischen Staatswesens, der internationalen Gesinnung, des Völkerverständigungsgedankens und des bürgerschaftlichen Engagements, Förderung der Hilfe für Verfolgte und Flüchtlinge, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden: Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke
Im Bereich Erziehung, Volks- und Berufsbildung: Förderung gemeinnütziger, kirchlicher und mildtätiger Zwecke im Berliner Dom und durch die Berliner Domgemeinde auf den Gebieten von Bildung und Erziehung
Im Bereich Kunst und Kultur, Denkmalschutz: Förderung gemeinnütziger, kirchlicher und mildtätiger Zwecke im Berliner Dom und durch die Berliner Domgemeinde auf den Gebieten von Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie Kunst und Kultur
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
p.A. Oberpfarr- und Domkirche zu Berlin
10178 Berlin
Erreichbarkeit
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2009 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Berlin führt 1.184 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Berlin sind insgesamt 1.230 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Berlin. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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