Stiftung24

Dr. Herbert und Anne-Marie Lembcke Ad Infinitum Foundation

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2005

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung wird überwiegend als Förderstiftung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO tätig. Daneben sollen untergeordnet auch eigene Projekte durchgeführt werden.

Der Stiftungszweck ist,

a) die Förderung wissenschaftlicher/ universitärer Forschung im Bereich der russischen und deutschen Philologie mit besonderer Berücksichtigung von Projekten (Dissertationen, Habilitationen u.a.) zu wechselseitigen deutsch-russischen, deutsch-schwedischen, schwedisch-russischen, deutsch-ukrainischen und deutsch-baltischen Kulturbeziehungen an deutschen, schwedischen, russischen, ukrainischen oder baltischen Universitäten, insbesondere durch:

- einmalige oder laufende finanzielle Zuwendungen an hochbegabte bedürftige Juniorforscher/innen oder im Rahmen einer Graduiertenförderung an Doktoranden, Habilitierende o.Ä. - einzeln oder in Gruppen - für Arbeiten im Bereich der russischen und deutschen Philologie unter obigen Aspekten - zuzüglich gewisser, aufzuschlüsselnder Produktions- bzw. Fremdkosten, sofern solche nachstehend nicht ausgenommen sind. Diese Zuwendungen sollen insbesondere als Bezuschussung von nicht anderweitig seitens staatlicher o.ä. Organe zu finanzierender Projekte erfolgen – mit Ausnahme von Kosten für Verwaltung, Entlohnung der Projektleitung (Seniorforscher/innen), technische Ausrüstung (PC, Software, Fotoapparat u.ä.) sowie Reisen
in 1. bzw. Businessklasse und Unterkunft in luxusbetonten Hotels. Abweichend hiervon kann unter besonderen Umständen auch die Förderung eines interdisziplinären Lehrstuhls o.ä., z.B. für Gastprofessuren, in Betracht kommen, wo deutsche
und russische Philologie in obigem Sinne wechselseitiger Kulturbeziehungen im Zentrum stehen;

- die Verleihung des Ad-Infinitum-Foundation-Preises. Dieser Preis für eine hervorragende individuelle oder gemeinsame Forschungsarbeit deutscher und russischer bzw. deutscher und schwedischer, deutscher und ukrainischer oder deutscher und baltischer Wissenschaftler auf obigem Gebiet soll im Rahmen eines angemessenen Festaktes verliehen werden. Der Preis soll Belohnung und Anreiz für bzw. zu Spitzenleistungen auf obigem Gebiet sein. Alternativ kann der Preis auch im Rahmen des
Stiftungszweckes Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Kunst und Kultur vergeben werden, vgl. unter c).

Die Häufigkeit der Preisverleihung liegt im Ermessen des Stiftungsvorstandes.

a) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung medizinischer Forschungsprojekte durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Einbindung von hochbegabten bedürftigen Juniorforscher/innen oder Doktoranden, Habilitierenden o.Ä. im Rahmen einer Graduiertenförderung in die Projektarbeit unter Zugrundelegung der unter § 2. a) Abs. 2 genannten Kriterien mit Ausnahme der Förderung eines interdisziplinären Lehrstuhls. Die Projekte sollen der Verhütung, Früherkennung und Behandlung von teils Störungen in der Entwicklung des Nerven- und Muskelsystems, insbesondere von Dermatomyositis Leiden bei Kindern und teils Krebserkrankungen im gynäkologischen bzw. urologischen Bereich dienen. Ferner sind Mittel zur Förderung der kardiovaskulären Forschung zu beschaffen.

b) Namentlich können hierzu konkrete Projekte einschlägiger Forschungsinstitute wie z.B. Karolinska Institutet, Solnavägen 1, S-17177 Stockholm, Schweden, und andere Forschungsanstalten von Universitäten in Schweden, Deutschland, Russland, in der Ukraine und im Baltikum unterstützt werden.

c) die Förderung von Kunst und Kultur. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere erreicht durch die Beschaffung von Mitteln für steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Unterstützung konkreter Projekte, u.a. durch Forschungsprojekte von Museen, in erster Linie des Nationalmuseums in Stockholm und ferner der Museen für Kunst und Kulturgeschichte in Lübeck oder zur Förderung der Ausbildung von hochbegabten, bedürftigen jungen Nachwuchskünstler/innen durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts und Unterstützung konkreter Projekte jeder Art individueller hervorragender kreativer Leistung auf dem Mitglied des Stiftungsvorstandes ist Gebiet von z.B. klassischer Musik als SopranistIN, PianistIN, ViolinistIN oder Künstler anderer musikalischer Virtuosität. In Ausnahmefällen können im Rahmen einer Graduiertenförderung auch Stipendien an Nachwuchskünstler mit weit überdurchschnittlicher Qualifikation zur Erarbeitung eines künstlerischen Entwicklungsvorhabens vergeben werden.

- die Verleihung des Ad-Infinitum-Foundation-Preises für eine besonders kreative Leistung. Der Vorstand der Stiftung ist gehalten, sich bei Vergabe von Stiftungsgeldern für Forschungszwecke jeglicher Art auszubedingen, dass im Falle wirtschaftlicher Erfolge eines geförderten Forschungsprojekts die Stiftung an diesem Erfolg beteiligt wird;

d) die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 der Abgabenordnung durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere

- Förderung von Projekten von Organisationen wie „Military families speak Out“, MFSO, P.O. Box 549, Jamaica Plan, MA 02 130, U.S.A. oder ähnlicher Organisationen in anderen Ländern zur Aufdeckung und strafrechtlichen Verfolgung menschlicher Zuwiderhandlungen. Darüber hinaus wären z.B. Projekte der „Svenska Freds- och Skiljedomsföreningen, Stockholm", förderungswürdig;

- Unterstützung der Organisation „Ärzte ohne Grenzen / Medicine Sans Frontieres/ Läkare utan Gränser“, Högbergsgatan 59B, Box 4262, S-102 66 Stockholm, oder einer wesensgleichen Organisation;

e) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des Schutzes der Umwelt vor störenden Einflüssen oder Beeinträchtigungen des Lebensumfeldes der Menschen und ihrer Gesundheit durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Moislinger Allee 7
23558 Lübeck

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam, vorausgesetzt, sie stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis bei demselben Arbeitgeber o. ä. oder sind verwandt miteinander. Besteht der Vorstand vorübergehend aus einer Person, vertritt diese die Stiftung allein.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus höchstens drei natürlichen Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2005
Anerkennung29.06.2005
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtBürgermeister/in der Hansestadt Lübeck
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Lübeck verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2005 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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