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Vereinigte Stiftung für Studienbeihilfen

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigerloschen

Hinweis zur Jahresangabe

Das Landesverzeichnis nennt als Entstehungszeitpunkt "1941/1951".

Warum die Register oft kein Jahr nennen und wie sich die Angaben zu unabhängigen Quellen verhalten, zeigt die Auswertung der ältesten Einträge.

Die Vereinigte Stiftung für Studienbeihilfen ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schweinfurt.[1] Sie ist seit 1941 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Familie & privatnützig. Im Verzeichnis ist sie als erloschen geführt.

Stiftungszweck

Förderung Studierender an Hochschulen sowie von Schülern von höheren Schulen und Fachschulen, die würdig sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und deren Eltern in Schweinfurt wohnen. Gleichgestellt sind Studierende und Schüler, die sich als Nachkommen eines Stifters der zusammengelegten Stiftungen ausweisen, auch wenn deren Eltern nicht in Schweinfurt wohnen. Der Stiftungszweck wird durch Gewährung von Beihilfen an den o.g. Personenkreis verwirklicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch den/die jeweilige/n Oberbürgermeister/in der Stadt Schweinfurt.

Organe

Organe der Stadt Schweinfurt

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Vereinigte Stiftung für Studienbeihilfen“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 09.08.2021. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:SchweinfurtLand BayernBildung & ErziehungFamilie & privatnützigGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1941