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Stiftung Petra & Sebastian Pick

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

Die Stiftung Petra & Sebastian Pick ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Furth im Wald.[1] Sie ist seit 2025 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Familie & privatnützig.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Stifter, deren gemeinsame Kinder, sowie die weiteren leiblichen
Nachkommen der Stifter („Stifterfamilie“) in allen Lebenslagen ideell sowie materiell zu unterstützen und
zu fördern. Adoptiv- und Stiefkinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. Die Stiftung soll die
Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der
Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Familie & privatnützig tun

Familienstiftungen dienen dem Unterhalt und der Versorgung einer bestimmten Familie oder dem Zusammenhalt eines Unternehmens in Familienhand. Sie verfolgen keine gemeinnützigen Zwecke und sind deshalb steuerlich anders behandelt als gemeinnützige Stiftungen.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 2.543 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Nach Tod oder Rücktritt von Sebastian Pick und Petra Pick ist jedes Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Der Familienrat kann einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstandes Einzelvertretungsbefugnis erteilen und sie von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.

Organe

Organ der Stiftung im Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. Ein Familienrat oder eine Familienversammlung können als weitere Organe der Stiftung zu einem späteren Zeitpunkt eingerichtet werden

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Antrag und Förderpraxis

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Furth im Wald sind insgesamt 3 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Von den 3 Stiftungen mit Sitz in Furth im Wald verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Anerkennungsjahr 2025 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Stiftung Petra & Sebastian Pick“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 10.07.2025. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Quellenabgleich am 28. August 2026: nach unseren Quellen nicht als gemeinnützig geführt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Furth im WaldLand BayernFamilie & privatnützigStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 2025