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Willi und Gerda Hartmann-Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Willi und Gerda Hartmann-Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Schweinfurt.[1] Sie ist seit 1987 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Mildtätigkeit.

Wofür diese Stiftung da ist

Die Stiftung erbringt Hilfen für Behinderte, insbesondere durch Zuwendungen an örtl. Selbsthilfegruppen Behinderter, an örtliche Personengruppen, die versuchen, das Los von Behinderten zu erleichtern oder ihre Integration in die Gesellschaft zu fördern und an Familien mit schwerbehinderten, pflegebedürftigen Kindern.Gefördert werden Behinderte oder an schwerer Krankheit leidende Einzelpersonen und behinderte Alleinstehende zur Linderung finanz.Notlagen sowie Körperschaften und Organisat., die materielle Notlagen v.bedürft. Bürgern Schweinfurts l.w.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, beide sind einzelvertretungsberechtigt.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

In Schweinfurt sind insgesamt 52 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 1987 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Willi und Gerda Hartmann-Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 27.02.2014. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:SchweinfurtLand BayernMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1987