Stiftung24

Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bonn · anerkannt 2002

gemeinnützig

Satzungszweck

Aus Verantwortung für die ständig wachsende Andheri-Hilfe übergibt Rosi Gollmann 2001 den Vorsitz des Vereins an ihre langjährige Mitarbeiterin Elvira Greiner. […] Schon ein Jahr später geht Sie mit einem zusätzlichen Standbein der Andheri-Bewegung an den Start: der Rosi-Gollmann-Andheri-Stiftung. Zweck der Stiftung ist die finanzielle Unterstützung von ausgewählten Projekten der Andheri-Hilfe durch Schaffung eines Kapitals, das Jahr für Jahr wertvolle Erträge für die Projekte erwirtschaftet.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Mackestraße 53
53119 Bonn

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Rosi Gollmann (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Wilhelm Schumacher (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Marcel Schmitz (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Margarete Reske (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Richard Nobis (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2002
Anerkennung23.04.2002
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.

In Bonn sind insgesamt 220 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2002 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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