Stiftung24

J. Wilh. Tenten-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Bonn · anerkannt 1985

gemeinnützig

Satzungszweck

Wir fördern ausschließlich Bonner Bürger und Bürgerinnen, die mindestens 3 Jahre in Bonn gemeldet sind

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Friedrich-Ebert-Allee 63
53113 Bonn

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Josef Hastrich (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Wolfgang Pütz (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Hans-Bernd Hensel (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Manfred Mörsch (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Kuratorium: Dr. Klaus Hilleke-Daniel (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Ines Knauber-Daubenbüchel (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Achim Konitz (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Gabriela Freifrau von Loe (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Dr. Josef Schulte (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Ashok Sridharan (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Christian Faßbender (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1985
Anerkennung19.11.1985
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Das Land Nordrhein-Westfalen führt 4.871 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1985 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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