Dagmar Heidenreich & Inga Lohse Stiftung
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gemeinnützig
Die Dagmar Heidenreich & Inga Lohse Stiftung ist eine Stiftung mit Sitz in Lübeck.[1] Sie ist seit 2016 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.
Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist a) die Förderung von Kunst und Kultur im Bereich des Theater Lübeck, b) die Förderung der Bildung, insbesondere im Bereich der Integration von Menschen anderer Herkunftsländer.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Solange beide Stifterinnen leben, vertreten sie die Stiftung gemeinsam, nach dem Tode einer ist die andere alleine vertretungsberichtigt. Die Stifterinnen sind beide von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Nach dem Tod der beiden Stifterinnen wird die Stiftung vom Vorstand mit zwei seiner Mitglieder vertreten.
Organe
Einziges Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand, der aus 3-5 Personen besteht. Davon eine als Vorsitzende/r und eine als stellvertretende/r Vorsitzende/r.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Siehe auch
Bildung & Erziehung in Lübeck
In Lübeck
In Schleswig-Holstein
- Seniorenstiftung der Sparkasse Hohenwestedt Hohenwestedt
- Stiftung "Lange Anna" - Helgoland Bonn
- Klaus und Ulla Ruge Stiftung Bordesholm
- Stiftung Lebenshilfe Südholstein Elmshorn
- Damp-Stiftung Kiel
- Frieda Möller-Stiftung Fockbek
- Meifort-Stiftung Dägeling
- Familienstiftung Hansen - Oha Ascheberg (Holstein)
- Alle in Schleswig-Holstein
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Dagmar Heidenreich & Inga Lohse Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.