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Forschungszentrum Borstel - Leibniz-Zentrum für Medizin und Biowissenschaften/Medizinische Klinik

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Die Stiftung „Forschungszentrum Borstel - Leibniz-Zentrum für Medizin und Biowissenschaften/Medizinische Klinik“ ist eine Stiftung mit Sitz in Borstel.[1] Sie ist seit 1947 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Der Zweck der Stiftung ist die medizinisch-naturwissenschaftliche Forschung. Zur Erfüllung dieser Aufgabe unterhält die Stiftung das Zentrum für Medizin und Biowissenschaften in Borstel. Teil des Zentrums ist die Medizinische Klinik.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Das Direktorium ist Vorstand der Stiftung im Sinne der §§ 86 und 26 BGB. Insoweit vertritt die Zentrumsdirektorin oder der Zentrumsdirektor mit einem weiteren Mitglied des Direktoriums die Stiftung. Jede dieser Personen kann im Falle ihrer Verhinderung durch weitere Mitglieder im Direktorium vertreten werden.

Organe

Das Direktorium besteht aus der Zentrumsdirektorin oder dem Zentrumsdirektor, den zwei Programmdirektorinnen oder Programmdirektoren und der Medizinischen Direktorin oder dem Medizinischen Direktor.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1947 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Forschungszentrum Borstel - Leibniz-Zentrum für Medizin und Biowissenschaften/Medizinische Klinik“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.