Stiftung24

Hospizstiftung Region Einbeck-Northeim-Uslar

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Northeim · anerkannt 2004

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist es, die Hospizarbeit in der Region zu fördern. Schwerpunkt der Förderung ist die ambulante Hospizarbeit. Der Zweck der Stiftung ist darauf gerichtet, Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes der Hilfe bedürfen, zu unterstützen. Die Erträge aus dem Stiftungsvermögen sind zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden. Soweit nicht in dieser Satzung festgelegt, soll der Vorstand entscheiden, auf welche Weise der Zweck der Stiftung im Einzelnen zu verwirklichen ist.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit tun

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Kontaktdaten

Anschrift

Teichstraße 38
37154 Northeim

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung2004
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtArL Braunschweig
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Northeim sind insgesamt 13 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Land Niedersachsen führt 2.329 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Seit 2004 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Niedersachsen. Stand der Quelle: 01.07.2026. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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