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von Keller Stiftung

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gemeinnützig

Die von Keller Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Lübeck.[1] Sie wurde 1994 errichtet und 1995 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Kunst und Kultur in der Hansestadt Lübeck durch kulturelle Einrichtungen in städtischer oder freier Trägerschaft, soweit diese steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Kunst & Kultur als Stiftungszweck

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.846 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinschaftlich.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen. Ständiges Mitglied ist eine auf Vorschlag des Senators oder der Senatorin für Kultur der Hansestadt Lübeck benannte Person, die in Kulturverwaltung vertraut ist, sowie zwei Mitarbeiter oder ehemalige Mitarbeiter der Hansestadt Lübeck, von denen einer in Vermögensverwaltungen vertraut sein muss.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Von den 122 Stiftungen mit Sitz in Lübeck verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Mit der Anerkennung 1995 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „von Keller Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:LübeckLand Schleswig-HolsteinKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des privaten RechtsAnerkannt 1995