Karin Schütz-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Lübeck · anerkannt 2003
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die Förderung
a) der Volks- und Berufsbildung, insbesondere der Studentenhilfe,
b) der Kunst
c) der Wissenschaft und Forschung.
Der Stiftungszweck zu Satz 1 Buchst. a) soll vornehmlich verwirklicht werden durch die Vergabe von Stipendien an bedürftige Studenten und Doktoranden, die Übernahme von Kosten für die Beschaffung von Studienmitteln und die Übernahme von Studiengebühren. Daneben kann dieser Zweck verwirklicht werden durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an andere
steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Stiftungszwecke zu Satz 1 Buchst. b) und c) sollen ausschließlich durch die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln an
andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts verwirklicht werden. Sie sind gegenüber dem Zweck zu Satz 1 Buchst. a) lediglich nachrangig zu verfolgen. Die Vergabe von Stipendien erfolgt nach offenzulegenden Richtlinien. Die Vergaberichtlinien werden vom Stiftungsvorstand besonders beschlossen und in geeigneter Weise veröffentlicht.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.
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Kontaktdaten
Anschrift
Gustav-Falke-Straße 70
23564 Lübeck
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Jeweils zwei der Stiftungsvorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam.
Organe
Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus drei natürlichen Personen besteht.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2009 |
|---|---|
| Anerkennung | 11.08.2003 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Bürgermeister/in der Hansestadt Lübeck |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Fördert diese Stiftung?
Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.
In Lübeck sind insgesamt 122 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Seit 2003 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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