Heller Familienstiftung
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gemeinnützigFamilienstiftung
Die Heller Familienstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mit Sitz in Lauscha.[1] Sie ist seit 2023 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Internationales & Entwicklung, Sicherheit & Rettungswesen und Soziales & Wohlfahrt.
Stiftungszweck
§2 Stiftungszwecke Die Stiftung hat die folgenden Zwecke: (1) Die Stiftung soll die Stifter, die leiblichen Nachkommen der Stifter sowie Adoptiv- und Stiefkinder(¿Stifterfamilie") in allen Lebenslagen ideell sowie materiell unterstützen und fördern. (2) Die Stiftung soll die Verbundenheit der Stifterfamilie erhalten und stärken. (3) Die Stiftung soll die persönliche Entwicklung der Familienmitglieder stärken, fördern und unterstützen. (4) Alle Mitglieder der Stifterfamilie sollen ermutigt werden, sich selbst eine wirtschaftliche, familiäre und ideelle Existenz aufzubauen. Die Leistungen der Stiftung sollen dabei unterstützen.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
§8 Organe der Stiftung, Mitglieder der Stiftungsorgane, Beschlussfassungen (1) Organe der Stiftung sind zunächst der Stiftungsvorstand und die Familienversammlung. ... §9 Stiftungsvorstand (1) Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei bis höchstens fünf Mitgliedern. (2) Zu Lebzeiten der Stifter haben sie stets das Recht den Vorstand zu bestellen oder abzuberufen. Sollten sich die Stifter nicht einig sein, entscheidet der Stifter Ronald Heller über die Bestellung und Abberufung des Vorstandes. (3) Mitglieder des Stiftungsvorstands können alle natürlichen, rechtsfähigen, volljährigen Personen werden, deren Wissen und Können darauf schließen lassen, dass sie die Stiftung erfolgreich im Interesse der Familie führen werden. (4) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Sind die Stifter Mitglied des Stiftungsvorstands, handeln sie stets mit Einzelvertretungsberechtigung. Sind die Stifter zusammen mit weiteren Mitgliedern im Vorstand vertreten, sind diese Mitglieder jeweils nur zusammen mit einem der Stifter vertretungsberechtigt. Sobald die Stifter aus dem Stiftungsvorstand ausgeschieden sind, ist jedes Vorstandsmitglied nur zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt. Die Stifter oder der Familienrat können einzelnen oder allen Mitgliedern des Stiftungsvorstands für einzelne Rechtsgeschäfte Alleinvertretungsbefugnis erteilen und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. (5) Der erste Vorstand besteht aus den Stiftern Eva Heller und Ronald Heller. 6 (6) Eva Heller ist Vorstand und dessen Vorsitzende auf Lebenszeit, bis zum Eintritt des Vorsorgefalls (vgl. § 1896 BGB) bzw. der Anordnung einer Betreuung oder bis zu ihrem Rücktritt aus dem Stiftungsvorstand. Sie ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (7) Ronald Heller ist auf Lebenszeit oder bis zu seinem Rücktritt Stiftungsvorstand und die 1. Stellvertretung von Eva Heller sowie deren Nachfolger als Vorsitzender des Stiftungsvorstandes. Er ist stets alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. (8) Der Vorstand führt die Geschäfte der Stiftung. ....
Organe
Vorstand Mitglieder: 2
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Förderung beantragen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.
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Siehe auch
Bildung & Erziehung in Lauscha
In Lauscha
In Thüringen
- von Wiese-Stiftung Gera
- Otto-Vogt-Stiftung Bad Salzungen
- Stiftung Zukunft Bischofroda - Thüringen Bischofroda
- Stiftung Carolinenheim Apolda Apolda
- Starlights Live® Stiftung Moorgrund OT Möhra
- Stadtwerke Sportstiftung Gotha Gotha
- Stiftung Weimarer Mal- und Zeichenschule Weimar
- Stiftung Fledermaus Erfurt
- Alle in Thüringen
Quelle und Datenstand
- ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Thüringen, Eintrag „Heller Familienstiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 22. September 2026.
- ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.
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