Stiftung24

Heimerer-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Landsberg am Lech · anerkannt 2005

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der
Studentenhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Ziff. 7 AO. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt vor
allem im sozialen sowie im heil- und pflegerischen Bereich, außerdem im Bereich der Gesundheits
pädagogik, im kaufmännischen und kaufmännisch angelegten Bereich und im Bereich der IT-Berufe.
Zweck der Stiftung ist auch die Entwicklung neuer Berufsbilder und die Förderung wissenschaftlicher
Forschungen auf diesem Gebiet. Sollte die Verwirklichung dieses Stiftungszwecks in der Zukunft
unmöglich werden, tritt an seine Stelle als Ersatzzweck die Förderung der sprachlichen Bildung in all
ihren Stufen und in all ihren Zweigen, insbesondere durch Förderung von Einrichtungen und Maß-
nahmen zur Spracherziehung, Förderung von Einrichtungen der Multilingualität und der Förderung
von Forschungen auf dem Gebiet des Spracherwerbs.
Stiftungszweck ist auch die Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne von § 53 AO, so
weit es sich um die Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung handelt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Bildung & Erziehung

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Obere Wiesen 9
86899 Landsberg am Lech

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Stiftungsvorstand. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Nach dem Ausscheiden der Stifter aus dem Stiftungsvorstand ist ein Stiftungsvorstandsmitglied nur gemeinsam mit einem anderen Mitglied zur Vertretung berechtigt.

Organe

Stiftungsvorstand und Stiftungsrat

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterJosefine Heimerer Friedrich Heimerer
Anerkennung21.10.2005
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 12 in Landsberg am Lech erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Die Anerkennung im Jahr 2005 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:50. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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