Altenrieder-Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Landsberg am Lech · anerkannt 2012
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Zweck der Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, des Wohlfahrtswesens, kirchlicher Zwecke und die Unterstützung von Bedürftigen im Sinne des § 53 Abgabenordnung (AO).
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Gesundheit als Stiftungszweck
Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.
Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Katharinenstraße 1
86899 Landsberg am Lech
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Die Stiftung wird entsprechend den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, des Bayerischen Stiftungsgesetzes, der Gemeindeordnung und den einschlägigen Verwaltungsvorschriften für den Freistaat Bayern von der Stadt Landsberg am Lech als Vorstand verwaltet, die durch ihre Organe entsprechend der Gemeindeordnung handelt. Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich; er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Die Vertretung, die Kompetenzverteilung und der Geschäftsgang innerhalb des Vorstands richten sich nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern.
Organe
Stiftungsvorstand = Stadt LL
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2012 |
|---|---|
| Anerkennung | 24.10.2012 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Bevor Sie einen Antrag schreiben, lohnt sich eine kurze Rückfrage bei der Stiftung selbst. Viele kleine Stiftungen arbeiten ehrenamtlich, haben keine festen Fristen und entscheiden formlos. Das steht so in keinem Verzeichnis, spart aber die Hälfte der Arbeit.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 2012 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:51. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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