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Deutsches Hilfswerk

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gemeinnützig

Die Stiftung „Deutsches Hilfswerk“ ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 1966 errichtet und 1967 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Engagement, Demokratie & Gesellschaft, Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

STIFTER: Norddeutscher Rundfunk im Auftrage der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten und im Auftrage der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände ZWECK: Zweck der Stiftung ist die Förderung a) der Jugend-und Altenhilfe; b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; c) des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege, ihrer Unterverbände und ihrerangeschlossenen Einrichtungen und Anstalten sowie derZwecke des Kuratorium Deutsche Altershilfe, Wilhelmine-Lübke-Stiftung d) die Förderung der Hilfe für politisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Zivilbeschädigte und Behinderte; e) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; und f) die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Stiftung hat hierbei die Aufgabe, soziale zeitgemäße Maßnahmen und Einrichtungen aller Art, insbesondere solche mit Modellcharakter, zu fördern. Sie arbeitet bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den freien Trägern der sozialen Arbeit zusammen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

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Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Deutsches Hilfswerk“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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