Peter Krämer Stiftung
Sitz in Hamburg · anerkannt 2006
gemeinnützig
Der Stiftungszweck im Wortlaut
Förderung von Demokratie, Völkerrecht und Völkerverständigung, insbesondere von Frieden und Recht zwischen den Völkern durch die Vereinten Nationen und die in ihrer Charta niedergelegten Ziele und Regeln einschließlich der Souveränität jedes einzelnen Mitgliedsstaats, ferner die Förderung der internationalen Gesinnung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die (Volks-)Bildung sowie die Mitwirkung an der Willensbildung des Volkes über Zustand und Entwicklung der demokratischen Ordnung sowie über das Verhältnis des Völkerrechts zu Instrumenten der Konfliktregelung, insbesondere zu der Völkerrechtsbindung der Entscheidung über Krieg und Frieden, ferner durch die Stützung und Förderung des demokratischen Bewusstseins des Volkes im Sinne des Stiftungszwecks, insbesondere durch wissenschaftliche Foren, Symposien und Forschungsvorhaben, öffentliche Vortragsveranstaltungen europäischer und internationaler Wissenschaftler, Publizisten und Multiplikatoren sowie die Verbreitung des Demokratieverständnisses und des Völkerrechtsgedankens über die unterschiedlichen Medien.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Adresse und Kontaktwege
Anschrift
Mattentwiete 1
20457 Hamburg
Erreichbarkeit
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Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
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Die Anerkennung im Jahr 2006 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
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