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Jürgen Sengpiel Stiftung

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gemeinnützig

Die Jürgen Sengpiel Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie wurde 2005 errichtet und 2006 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Soziales & Wohlfahrt.

Zweck laut Satzung

Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung von begabten und bedürftigen jungen Menschen mit Migrationshintergrund in der Freien und Hansestadt Hamburg und deren unmittelbarem Umfeld. Dies umfasst in Einzelfällen auch die Förderung begabter und bedürftiger junger Menschen ohne Migrationshintergrund.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) Finanzielle Förderung von Maßnahmen, die geeignet sind, die Leistung von Kindern und Jugendlichen an Hamburger Schulen zu verbessern sowie Bereitstellung von finanziellen Mitteln zur Beschaffung von Unterrichtsmaterialien und -geräten.
b) Vergabe von finanziellen Mitteln/Stipendien an Jugendliche zur weiterführenden Ausbildung bzw. zum Studium an Hamburger Hochschulen, insbesondere zum Studium von pädagogischen Berufen sowie auch von MINT-Fächern.
c) Vergabe von finanziellen Mitteln zur Förderung der musikalischen Ausbildung.
d) In besonderen Fällen Vergabe von finanziellen Mitteln, um die soziale Situation von Jugendlichen in Familien mit Migrationshintergrund zu verbessern.
e) Vergabe von finanziellen Mitteln an gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, die die unter a) bis d) erwähnten Zwecke selbstlos verfolgen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2006 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Jürgen Sengpiel Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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