Stiftung Hamburger Initiative "Arbeiten mit psychischer Beeinträchtigung oder Behinderung"
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2012
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
Zweck der Stiftung ist die Förderung mildtätiger Zwecke, des Wohlfahrtswesens und der Forschung und die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Stiftung soll die Integration von psychisch beeinträchtigten oder behinderten Menschen im Arbeitsleben unterstützen.
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a. die finanzielle Förderung von Projekten der gemeinnützigen ARINET „Arbeits-Integrations-Netzwerk GmbH“ (nachfolgend kurz "ARINET gGmbH" genannt), mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg und ihrer steuerbegünstigten Tochtergesellschaften. Die Projekte sollen psychisch beeinträchtigten oder behinderten Menschen, trotz schwankender Leistungsfähigkeit eine sichere, stabile und langfristige Perspektive im Arbeitsleben bieten. Damit ist auch die Förderung von langfristiger Beschäftigung im Zuverdienstbereich, unterhalb sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung gemeint.
b. die Förderung von Projekten der ARINET gGmbH und ihrer steuerbegünstigten Toch-tergesellschaften zur Wiedereingliederung in Arbeit, durch Beratung, Vermittlung oder Qualifizierung. Dazu gehören auch Aktivitäten im Bereich unternehmensnahe Dienstleistung im Besonderen im betrieblichen Gesundheitsmanagement und der Prävention.
c. Forschungsprojekte, die sich mit den Ursachen, Auswirkungen oder der Prävention von psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsleben befassen und die insbesondere mit Beteiligung der ARINET gGmbH durchgeführt werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Der Bereich Mildtätigkeit
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Kontaktdaten
Anschrift
Schauenburgerstraße 6
20095 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2012 |
|---|---|
| Anerkennung | 2012 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Mit der Anerkennung 2012 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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