Stiftung24

Elke und Hans-Peter Haber - Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · anerkannt 2019

gemeinnützig

Wofür diese Stiftung da ist

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, Jugend- und Altenhilfe sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts gemäß § 58 Nr. 1 Abgabenordnung.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
(a) finanzielle Unterstützung von ausgewählten Projekten im Rahmen der Satzungszwecke wie beispielsweise im Bereich der Jugend- und Altenhilfe;
(b) die finanzielle Hilfe und Unterstützung für in Not geratene Menschen, die aufgrund
von Unfällen oder sonstigen Ereignissen außer der Altersgebrechlichkeit vollständig
auf einen Rollstuhl angewiesen sind, insbesondere Querschnittgelähmte;
(c) die ideelle und materielle Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts bei der Verwirklichung
von gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zwecken im Sinne von Absatz (1), insbesondere
(aa) Hände für Kinder e.V., Kupferredder 45, 22397 Hamburg,
(bb) v. Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel, Dankort, Quellenhofweg 25, 33617
Bielefeld,
(cc) Kinderkrebshilfen wie bspw. Fördergemeinschaft Kinderkrebs-Zentrum
Hamburg e.V., Gebäude N21 – UKE, Martinistraße 52, 20246 Hamburg.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2019
Anerkennung2019
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Seit 2019 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis