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Annie und Walter Robinsohn Stiftung

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gemeinnützig

Die Annie und Walter Robinsohn Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Soziales & Wohlfahrt und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln für die
- Förderung der deutsch-israelischen Beziehungen auf dem Gebiet der Völkerverständigung, der Wissenschaft und Forschung,
- Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte
durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und ausländische Körperschaften. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die finanzielle und materielle Unterstützung von anderen steuerbegünstigten Körperschaften und ausländischen Körperschaften bei der Verwirklichung von gemeinnützigen Zwecken im Sinne von Satz 1.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Soziales & Wohlfahrt

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 9.785 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Antrag und Förderpraxis

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1999 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Annie und Walter Robinsohn Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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