Gisela und Arnold Ring-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Hamburg · anerkannt 2005
gemeinnützig
Zweck laut Satzung
Förderung von Kindern und Jugendlichen von minderbemittelten Mitgliedern der Jüdischen Gemeinde Hamburg - limitiert bis zum 25. Lebensjahr - in ihrer Entwicklung und Ausbildung, etwa durch die Gewährung von Studienbeihilfen; die Kostenübernahme von therapeutischen Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und deren Eltern, von schulischen und außerschulischen Förder- oder Sonderunterricht und für Arbeitsmittel und sonstigen nützlichen Gegenständen im Rahmen der Entwicklung oder Ausbildung.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Bildung & Erziehung
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Giesestr. 45
22607 Hamburg
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2005 |
|---|---|
| Anerkennung | 2005 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
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Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Diese Stiftung gehört zu den 1.419 in Hamburg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.
Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Mit der Anerkennung 2005 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.
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Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
Weitere Einträge im Verzeichnis
In Hamburg
Gleicher Zweck
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- Bürgerstiftung Neubrandenburg Neubrandenburg
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