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Geschwister v. Pressentin Stiftung

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Die Geschwister v. Pressentin Stiftung ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Eilsleben.[1] Sie wurde 2006 errichtet und 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Denkmalpflege, Kunst & Kultur und Religion & Kirche.

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist die Förderung
a) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
sowie
b) kirchliche Zwecke.
Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung von Mitteln für andere steuerbegünstigte Körperschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie ausländische Körperschaften für die Verwirklichung der in Ziffer 1 genannten Zwecke.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:
a) die Erhaltung und Pflege der v. Pressentin'schen Kapelle, belegen auf dem Kirchhof zu Prestin/Mecklenburg, die als Denkmal in die Denkmalliste des Landkreises Ludwigslust-Parchim eingetragen ist. Grundlage ist die Bestätigung des Landesamts für Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern, 19055 Schwerin, vom 04. Februar 2002 (G.-Nr.991/02/En);
b) die zur Verfügungstellung der v. Pressentin'schen Kapelle an Kirchengemeinden in den Sommermonaten zur Abhaltung von Andachten;
c) die finanzielle Förderung gemeinnütziger bzw. kirchlicher Organisationen auf dem Gebiet der Denkmalpflege sowie der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten, insbesondere zur Renovierung und Unterhaltung der Kirche zu Prestin und ihrer historischen Orgel, finanziell fördern.
Im Rahmen der vorbezeichneten Projektbeispiele hat die Stiftung vorrangig die v. Pressentin'sche Kapelle zu renovieren und zu unterhalten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Denkmalpflege tun

Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

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Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Eilsleben erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Geschwister v. Pressentin Stiftung“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister, Abgleich am 28. August 2026: kein Eintrag gefunden. Das heißt nicht, dass die Stiftung nicht gemeinnützig ist. So prüfen Sie den Status selbst.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:Land HamburgDenkmalpflegeKunst & KulturReligion & KircheStiftung des privaten RechtsAnerkannt 2007