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Herbert Hillmann und Margot Müller Stiftung

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Herbert Hillmann und Margot Müller Stiftung ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Würzburg.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung und Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Förderung der Kunst, vor allem im Bereich der Musik, des Gesanges und des Dirigierens einschließlich der Förderung von Konzerten und anderen musikalischen Veranstaltungen sowie zur Förderung der Berufsausbildung von Musikern, Sängern und Dirigenten. Die Stiftung vergibt in regelmäßigen Abständen einen Herbert-Hillmann- Preis oder einen Margot-Müller-Preis an in der Berufsausbildung befindliche Musiker, Sänger oder Dirigenten.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

durch den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes oder desse Stellvertreter.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Herbert Hillmann und Margot Müller Stiftung“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 27.02.2014. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:WürzburgLand BayernBildung & ErziehungKunst & KulturGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1999