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Help Children Foundation

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützig

Die Stiftung „Help Children Foundation“ ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Starnberg.[1] Sie ist seit 2010 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Gesundheit, Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist es, Kindern und bedürftigen Menschen auf der ganzen Welt Hilfe zu gewähren. Die Stiftung fördert damit das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege, die Jugendhilfe, die Erziehung und die Berufsbildung sowie mildtätige Zwecke.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 8.910 Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung. Er hat diie Stellung ihres gesetzlichen Vertreters. Jeweils zwei Mitglieder des Stiftungsvorstands vertreten die Stiftung gemeinschaftlich. Die Stifterin, Frau Eleonore Sachs, als Mitglied des Stiftungsvorstands ist berechtigt die Stiftung einzelnen zu vertreten. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei oder drei Personen. Die Amtszeit eines Mitglieds des Stiftungsvorstands beträgt fünf Jahre. Die Sitfterin, Frau Eleonore Sachs, hat auf Lebenszeit das Recht dem Stiftungsvorstand anzugehören und in diesem den Vorsitz zu führen.

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Help Children Foundation“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.