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Dita Randebrock-Stiftung für seelisch Kranke und körperlich und geistig Behinderte

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gemeinnützig

Die Dita Randebrock-Stiftung für seelisch Kranke und körperlich und geistig Behinderte ist eine Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Starnberg.[1] Sie ist seit 1999 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Gesundheit und Mildtätigkeit.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

die Förderung von seelisch Kranken und geistig und/oder körperlich und/oder in sonstiger Weise behinderten Menschen im Sinne des § 53 AO.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Gesundheit

Stiftungen im Gesundheitsbereich fördern medizinische Forschung, unterstützen Kliniken und Hospize, finanzieren Hilfsmittel oder begleiten Patientinnen und Patienten und deren Angehörige. Grundlage ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens nach § 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

Alle 3.737 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand. Er hat die Stellung nach § 26 BGB. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand besteht aus zwei natürlichen Personen, dem ersten Vorstand sowie einem Stellvertreter. Jedes Mitglied ist alleinvertretungsbrechtigt. Der Vorstand wird für 3 Geschäftsjahre berufen.

Organe

Stiftungsvorstand, Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Wenn Sie eine Förderung suchen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

In Starnberg sind insgesamt 25 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Diese Stiftung gehört zu den 25 in Starnberg erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1999 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Bayern, Eintrag „Dita Randebrock-Stiftung für seelisch Kranke und körperlich und geistig Behinderte“, Online-Abruf. Stand der Quelle: 04.05.2026. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Kategorien:StarnbergLand BayernGesundheitMildtätigkeitGemeinnützige StiftungStiftung des bürgerlichen RechtsAnerkannt 1999