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BürgerStiftung Arnsberg

PorträtQuelle und DatenstandKorrektur meldenAmtlicher Eintrag

gemeinnützigBürgerstiftung

Die BürgerStiftung Arnsberg ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Arnsberg.[1] Sie wurde 2006 errichtet und 2007 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Bildung & Erziehung, Denkmalpflege, Gesundheit, Heimat & Brauchtum, Internationales & Entwicklung, Kunst & Kultur, Mildtätigkeit, Soziales & Wohlfahrt, Sport & Freizeit, Umwelt, Natur & Tiere und Wissenschaft & Forschung.

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Wir machen das Leben in Arnsberg noch schöner! Seit der Gründung der BürgerStiftung in 2006 haben wir jährlich zwischen 100.000 und 150.000 Euro investiert, um Projekte umzusetzen, mit denen sich die Lebensqualität in unserer Stadt noch weiter erhöhen lässt. Wir fördern und initiieren schwerpunktmäßig Projekte für Kinder und Jugendliche, aber auch kulturelle Angebote oder kulturhistorische Initiativen. Das Spektrum unseres Engagements ist jedoch weitaus größer und reicht von Umwelt- und Naturschutz bis hin zur Förderung des Sports und des Brauchtums. Was uns am Herzen liegt: Alle unsere Projek

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Bildung & Erziehung als Stiftungszweck

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Diese Einordnung hilft beim Vergleich mit ähnlichen Stiftungen. Für die Frage, ob ein konkretes Projekt hineinpasst, zählt der Satzungswortlaut.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Vorstand: Nicole Jerusalem, Vorsitzende (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Yvonne Dallmer (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - ) Jürgen Schwanitz (Gemeinschaftsberechtigung - beachte § 10 Abs. 3 StiftG NRW ! - )

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

In Arnsberg sind insgesamt 11 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Innerhalb von Nordrhein-Westfalen ist dieser Eintrag einer von 4.871. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Nordrhein-Westfalen, Eintrag „BürgerStiftung Arnsberg“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.