Stiftung Ausgleich
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Gräfelfing · anerkannt 2025
gemeinnützig
Wofür diese Stiftung da ist
die Förderung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 AO) sowie die Förderung mildtätiger Zwecke durch Gewährung von Unterstützung für hilfsbedürftige Personen (§ 53 AO),
1. Die Förderung gemeinnütziger Zwecke (§ 52 Abs. 2 AO, Unterpunkte in
Klammern) umfasst die Förderung:
a) von Wissenschaft und Forschung, (1)
b) des öffentlichen Gesundheitswesens und der Verbesserung der medizini-schen Versorgung Bedürftiger, (3)
c) der Jugend- und Altenhilfe, (4)
d) von Musik, Kunst und Kultur, (5)
e) des Denkmalschutzes und der Dankmalpflege, (6)
f) der Erziehung, von Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, (7)
g) des Umweltschutzes einschließlich Klimaschutz, Naturschutz und Landschaftspflege, (8)
h) des Wohlfahrtswesens, (9)
i) der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, (10)
j) internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, (13)
k) der Entwicklungszusammenarbeit, (15)
l) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, (18)
m) des Sports, (21)
n) der Heimatpflege, Heimatkunde, und der Ortsverschönerung, (22)
o) des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, (25)
p) wohngemeinschaftlicher Zwecke, (27)
2. Die Förderung mildtätiger Zwecke (§ 53 AO) erfolgt durch die Gewährung von Unterstützung für hilfsbedürftige Personen im In- und Ausland, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Am Kirchenhölzl 8
82166 Gräfelfing
Gremien und Vertretung
Organe
Vorstand und später zusätzlich Stiftungsrat
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 12.12.2025 |
|---|---|
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Förderung beantragen
Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Von den 11 Stiftungen mit Sitz in Gräfelfing verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.
Die Anerkennung im Jahr 2025 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Datenquelle
Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:01. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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