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Stiftung der Stadt- und Kreissparkasse Rothenburg ob der Tauber

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in Ansbach · anerkannt 1997

gemeinnützig

Satzungszweck

Im Geschäftsgebiet der ehemaligen Sparkasse Rothenburg
vorrangig Förderung des Sports, der Kunst, von kulturellen Zwecken, des Naturschutzes, des Umweltschutzes sowie daneben die Förderung der Gesundheitspflege, Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Heimatpflege, der Heimatkunde und des Wohlfahrtswesens
und im Rahmen der Vergabe eines Förderpreises Förderung der Denkmalpflege

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Heimat & Brauchtum

Stiftungen für Heimatpflege und Brauchtum erhalten regionale Traditionen, Trachten, Mundart, Museen und Ortsgeschichte. Die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde ist in § 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung genannt.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Kontaktdaten

Anschrift

Promenade 20
91522 Ansbach

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

jedes Vorstandsmitglied einzeln

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterStadt- und Kreissparkasse Rothenburg o. d. Tauber
Gegründet1997
Anerkennung06.11.1997
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Kann ich hier einen Antrag stellen?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Bayern ist dieser Eintrag einer von 4.954. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 1997 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-12T09:54:08. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Weitere Einträge im Verzeichnis