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Studienstiftung für Buddhismus

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gemeinnützig

Die Studienstiftung für Buddhismus ist eine Stiftung des privaten Rechts mit Sitz in Hamburg.[1] Sie ist seit 1988 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Religion & Kirche und Wissenschaft & Forschung.

Satzungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie der Religion, die Förderung von wissenschaftlichen Forschungsarbeiten, die Förderung von Kultur und Religion Tibets, der buddhistischen Religion weltweit und die Vermittlung von Kenntnissen über diese Gebiete insbesondere im deutschen Sprachraum; sie will dem interreligiösen Dialog, dem Frieden und damit dem Wohl aller Lebewesen dienen, insbesondere durch
(1) Förderung von qualifizierten (wissenschaftlich fundierten) Übersetzungen buddhistischer Schriften, vornehmlich aus den vom Sanskrit ins Tibetische übersetzten Sutras und Tantras und ihren schriftlichen sowie mündlichen Kommentaren in die deutsche
Sprache (z.B. durch Schaffung und Unterhaltung von notwendigem Arbeitsraum, Unterweisung und Hilfeleistung (finanzieller und anderer Art) für Personen, die sich einer Ausbildung als Übersetzer unterziehen, Heranziehung von qualifizierten Über-
setzern, Gelehrten etc, Hilfen ftir Schreibarbeiten etc, Druckkostenzuschüsse, Gewährung von Ausfallbürgschaften bei der Drucklegung usw.)
(2) Förderung buddhistischer Nonnenorden.
(3) Ausbildungsforderung fur Dharmastudierende (z.B. buddhistisches Philosophie-Studium, wobei allen buddhistischen Traditionen offen begegnet werden soll; Sprachenstudium etc).
(4) Unterstützung von Konferenzen oder Vortragsveranstaltungen bzw. Unterstützung von Teilnehmerinnen oder Teilnehmern an diesen Veranstaltungen (z.B. durch Zahlung der Reisekosten), wenn sie den in der Präambel zum Stiftungszweck genannten Zielen
(5) Förderung von Forschungsarbeiten zur buddhistischen Religion weltweit.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Der Bereich Religion & Kirche

Kirchliche und religiöse Stiftungen unterhalten Gemeindeeinrichtungen, erhalten Kirchengebäude, finanzieren Seelsorge, Diakonie und Caritas oder fördern religiöse Bildung. Die Förderung der Religion ist in § 52 Abs. 2 Nr. 2 der Abgabenordnung anerkannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

Alle 2.506 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Förderung beantragen

Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.

Von den 1.419 Stiftungen mit Sitz in Hamburg verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

In Hamburg sind insgesamt 1.419 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.

Das Anerkennungsjahr 1988 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Studienstiftung für Buddhismus“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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