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Kulturstiftung Itzehoe

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gemeinnützig

Die Kulturstiftung Itzehoe ist eine Stiftung mit Sitz in Itzehoe.[1] Sie ist seit 2011 anerkannt. Ihr Zweck liegt im Bereich Kunst & Kultur.

Stiftungszweck

Zwecke der Stiftung sind a) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung von Kunst und Kultur durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder juristische Person des öffentlichen Rechts, b) die unmittelbare Förderung von Kunst und Kultur für die Stadt Itzehoe und ihre Region. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) die Weitergabe von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts zur Verwendung für den Stiftungszweck, b) die unmittelbare Förderung von Kunstschaffenden, um diese in die Lage zu versetzen, ihre Kunst in der Öffentlichkeit wahrnehmbar zu machen.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.847 Stiftungen im Bereich Kunst & Kultur

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Vorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich, er ist der gesetzliche Vertreter. Die Stiftung wird durch den/die Vorstandsvorsitzende/n oder deren Stellvertreter/in und ein weiteres Vorstandsmitglied gemeinsam vertreten. Einzelnen Vorstandsmitgliedern kann in Einzelfällen durch den Stiftungsrat eine Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

Organe

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei und höchstens sieben Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein, Eintrag „Kulturstiftung Itzehoe“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben lassen sich über Korrektur melden berichtigen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.