Stiftung24

Carl Anton und Christel Lorenzen-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Sylt · anerkannt 2013

Stiftungszweck

Stiftungszweck ist

a) die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung von in Not geratenen und bedürftigen Kindern im

Sinne des § 53 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, insbesondere durch die "SOS

Kinderdörfer Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. " oder durch eine Körperschaft des

öffentlichen Rechts,

b) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, vornehmlich aus Seenot

sowie Unterstützung von in Seenot verunglückten/bedürftigen Menschen durch eine andere

steuerbegünstigte Körperschaft, insbesondere durch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung

Schiffbrüchiger oder durch eine Körperschaft des öffentlihen Rechts.

Dieser Zweck soll dadurch verwirklicht werden, dass jeweils die Hälfte der Stiftungsmittel für die in Satz

1 Buchst. A) und b) genannten Körperschaften, insbesondere

a) für die finanzielle Förderung konkreter Projekte der Organisation "SOS Kinderdörfer Hermann-

Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. und

b) für die Finanzierung von konkreten Projekten der Deutschen Gesellschaft zur Rettung

Schiffbrüchiger verwendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Mildtätigkeit

Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Conrad-Andresen-Wai 4
25980 Sylt

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne der §§ 86,26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsbefugt.

Organe

Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus mindestens 3 und höchstens 5 Personen

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2013
Anerkennung17.12.2013
RechtsformStiftung des privaten Rechts
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Nordfriesland
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2013 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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