Carl Anton und Christel Lorenzen-Stiftung
Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Sylt · anerkannt 2013
Stiftungszweck
Stiftungszweck ist
a) die Beschaffung von Mitteln zur Unterstützung von in Not geratenen und bedürftigen Kindern im
Sinne des § 53 AO durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, insbesondere durch die "SOS
Kinderdörfer Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. " oder durch eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts,
b) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, vornehmlich aus Seenot
sowie Unterstützung von in Seenot verunglückten/bedürftigen Menschen durch eine andere
steuerbegünstigte Körperschaft, insbesondere durch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger oder durch eine Körperschaft des öffentlihen Rechts.
Dieser Zweck soll dadurch verwirklicht werden, dass jeweils die Hälfte der Stiftungsmittel für die in Satz
1 Buchst. A) und b) genannten Körperschaften, insbesondere
a) für die finanzielle Förderung konkreter Projekte der Organisation "SOS Kinderdörfer Hermann-
Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. und
b) für die Finanzierung von konkreten Projekten der Deutschen Gesellschaft zur Rettung
Schiffbrüchiger verwendet werden.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Einordnung: Mildtätigkeit
Mildtätige Stiftungen helfen Menschen, die wirtschaftlich bedürftig sind oder wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf Hilfe angewiesen sind. Anders als bei gemeinnützigen Zwecken steht hier die individuelle Notlage im Mittelpunkt, geregelt in § 53 der Abgabenordnung.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
Alle 6.955 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen
Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Conrad-Andresen-Wai 4
25980 Sylt
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Die Vorstandsmitglieder bilden den Vorstand der Stiftung im Sinne der §§ 86,26 BGB. Jeweils zwei von ihnen sind gemeinsam vertretungsbefugt.
Organe
Die Stiftung wird von einem Vorstand verwaltet, der aus mindestens 3 und höchstens 5 Personen
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Gegründet | 2013 |
|---|---|
| Anerkennung | 17.12.2013 |
| Rechtsform | Stiftung des privaten Rechts |
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Nordfriesland |
| Gemeinnützigkeit | aus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es |
Wenn Sie eine Förderung suchen
Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Das Anerkennungsjahr 2013 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Herkunft dieser Angaben
Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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