Plessen-Stiftung Wahlstorf
Sitz in Wahlstorf · anerkannt 1997
gemeinnützig
Stiftungszweck
1.1 Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige kulturelle Zwecke im Sinne
des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung und zwar die Förderung der
Denkmalpflege, die Förderung der Pflege und Erhaltung von Kulturwerten und die Förderung der
Kunst.
1.2 Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Pflege und Erhaltung der für Schleswig-Holstein typischen Gutshofanlage Wahlstorf einschließlich
der im Herrenhaus Wahlstorf befindlichen Sammlung wertvoller indonesischer und chinesischer
Kulturgüter,
- Finanzierung wissenschaftlicher Arbeiten bzw. Vergabe von Stipendien für die Forschung auf dem
Gebiet der Schleswig-Holsteinischen Kulturgeschichte, insbesondere über die Herrenhäuser und
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Stiftungen für Denkmalpflege: der Hintergrund
Denkmalpflegestiftungen erhalten Kirchen, Bürgerhäuser, Burgen, Industriedenkmale und historische Gärten. Sie finanzieren Restaurierungen, übernehmen Bauträgerschaften oder halten Denkmale selbst im Bestand. Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in § 52 Abs. 2 Nr. 6 der Abgabenordnung genannt.
Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.
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Sitz und Erreichbarkeit
Anschrift
Gut Wahlstorf
24211 Wahlstorf
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
Organe
Der Stiftungsvorstand besteht aus 3 Personen.
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Anerkennung | 20.06.1997 |
|---|---|
| Stiftungsaufsicht | Landrat/-rätin des Kreises Plön |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Kann ich hier einen Antrag stellen?
Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.
Das Land Schleswig-Holstein führt 833 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.
Die Anerkennung im Jahr 1997 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.
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Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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