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Stiftung gegen Extremismus und Gewalt in Heide und Umgebung

Sitz in Lohe-Rickelshof · anerkannt 2006

Zweck laut Satzung

Zweck der Stiftung ist

a) Förderung von Bildung und Erziehung,

b) die Förderung der Wissenschaft und Forschung,

c) die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Bildung und Erziehung sowie Wissenschaft und Forschung durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

a) die Vergabe eines oder mehrerer Förderpreise in Höhe der zur Verfügung stehenden Zinserträge oder zweckgebundener Spendeneingänge für unter Abs. 2 a) und b) genannten Zwecke, unter der Bedingung, dass die Ergebnisse der durch den Preis ausgezeichneten Tätigkeit in Broschüren der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel werden nur auf Grund der noch zu erstellenden Vergaberichtlinien vergeben, die in geeigneter Form der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.

b) Informationsangebote an Schulen und die breite Öffentlichkeit zum Thema "Extremismus und Gewalt in Heide und Umgebung" aufgrund der vom Stiftungsvorstand oder von steuerbegünstigten Veranstaltern erstellten und vom Stiftungsvorstand genehmigten Konzepte, denen Mittel der Stiftung im Rahmen der Zinserträge oder zweckgebundene Spendeneingänge zur Verfügung stehen. Die Stiftung wird sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson im Sinne des § 57 Abs. 1 Satz 2
Abgabenordnung bedienen, soweit sie diese Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

c) Veröffentlichung der im Stadtarchiv zum Thema "Extremismus und Gewalt in Heide und Umgebung" gesammelten Schriften aufgrund der vom Stiftungsvorstand oder von steuerbegünstigten Veranstaltern erstellten und vom Stiftungsvorstand genehmigten Bildungskonzepte, denen Mittel der Stiftung im Rahmen der Zinserträge oder zweckgebundene Spendeneingänge zur Verfügung stehen. Die Informationsangebote sind jährlich mindestens einmal in Schulen und mindestens einmal für die
breite Öffentlichkeit auszustellen.

d) Der Stiftungszweck zu Abs. 2 Buchstabe c) wird dadurch verwirklicht, dass die Mittel der Stiftung gemäß § 58 Nr. 1 AO einer anderen steuerbegünstigten Körperschaft mit gleichen Interessenschwerpunkten oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zugewendet werden. Die Stiftung kann hierbei insbesondere Schulen und
anderen steuerbegünstigten Körperschaften finanzielle oder sonstige Unterstützung für Projekte fördern.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Bildung & Erziehung: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Uhlenhorst 15
25746 Lohe-Rickelshof

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich mit mindestens zweien seiner Mitglieder. Eines dieser Mitglieder muss der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsvorstandes sein. Im Innenverhältnis ist der stellvertretende Vorsitzende verpflichtet, von seiner Vertretungsbefugnis nur bei Verhinderung des Vorsitzenden Gebrauch zu machen. Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Organe

Der Stiftungsvorstand besteht aus höchstens fünf Personen.

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Anerkennung27.12.2006
StiftungsaufsichtLandrat/-rätin des Kreises Dithmarschen
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Förderung beantragen

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Diese Stiftung gehört zu den 0 in Lohe-Rickelshof erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Innerhalb von Schleswig-Holstein ist dieser Eintrag einer von 833. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Die Anerkennung im Jahr 2006 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Schleswig-Holstein. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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