Augustinum Stiftung
Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1999
gemeinnützig
Satzungszweck
Zweck der Stiftung ist
1) die Förderung der Jugendhilfe, der Altenhilfe, der der Behindertenhilfe (Eingliederungshilfe) der Bildung und Erziehung, der Kunst sowie
des öffentlchen Gesundheitswesens,
2) die selbstlose Unterstützung von Personen gemäß § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder
seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sowie die selbstlose Unterstützung von Personen gemäß
§ 53 Nr. 2 AO.
Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.
Bildung & Erziehung als Stiftungszweck
Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.
Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.
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Wo die Stiftung erreichbar ist
Anschrift
Stiftsbogen 74
81375 München
Gremien und Vertretung
Vertretungsberechtigt
Der Stiftungsvorstand führt die Geschäfte der Stiftung und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Die beiden Stiftungsvorstandsmitglieder vertreten die Stiftung gemeinsam. Durch Beschluss des Kuratoriums kann einem oder beiden Stiftungsvorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Der Stiftungsvorstand besteht aus zwei Personen, die Angehörige einer der in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland zusammengeschlossenen Kirchen sein müssen. Die Amtsdauer der Mitglieder des Stiftungsvorstands beträgt 3 Jahre.
Organe
Kuratorium und Stiftungsvorstand
Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.
Stiftung und Aufsicht
| Stifter | Collegium Augustinum Stiftung e.V. |
|---|---|
| Gegründet | 1999 |
| Anerkennung | 29.11.1999 |
| Rechtsform | Stiftung des bürgerlichen Rechts |
| Gemeinnützigkeit | nach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen |
Antrag und Förderpraxis
Eine Zusage hängt fast immer an der Passung zwischen Projekt und Satzungszweck. Wer im ersten Absatz seines Anschreibens den Bezug zum oben zitierten Zweck herstellt, hat deutlich bessere Aussichten als jede allgemein gehaltene Anfrage.
In München sind insgesamt 1.186 Stiftungen eingetragen; diese hier ist eine davon. Ein Vergleich mit den übrigen Einträgen am Ort lohnt sich, weil sich Zwecke häufig überschneiden.
Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.
Seit 1999 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.
Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen
Quelle und Datenstand
Herkunft aller Angaben auf dieser Seite ist das Landesverzeichnis der Stiftungen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:42:51. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.
Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.
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