Stiftung24

Gretl Malsch-Stiftung

Stiftung des bürgerlichen Rechts · Sitz in München · anerkannt 1971

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

die Förderung und Unterstützung der vom Evang. Waisenhausverein in München getragenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (§ 2 Satz 1 der Stiftungssatzung).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Stiftungen für Soziales & Wohlfahrt: der Hintergrund

Stiftungen im Bereich Soziales und Wohlfahrt unterstützen Menschen in schwierigen Lebenslagen: Wohnungslose, Familien in Not, Menschen mit Behinderung, ältere Menschen ohne Angehörige. Viele betreiben eigene Einrichtungen, andere geben Geld an Träger weiter. Rechtlich fällt das unter § 52 Abs. 2 Nr. 9 der Abgabenordnung.

Die Zuordnung zu dieser Kategorie stammt aus den amtlichen Zweckangaben und aus der Auswertung des Satzungstextes. Sie ist eine Einordnung, keine Aussage über die Förderpraxis.

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Wo die Stiftung erreichbar ist

Anschrift

Kaulbachstraße 25
80539 München

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

der Stiftungsvorstand. Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Seine Mitglieder sind einzelvertretungsberechtigt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Stiftungssatzung). Der Stiftungsvorstand besteht aus 2 Mitgliedern, dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter. Der Vorsitzende ist stets der 1. Vorsitzende des Evang. Waisenhausvereins e.V. München. Der Stellvertreter wird aus der Mitte des Kuratoriums gewählt. Die Amtszeit ist unbefristet. Für die Abberufung des Stellvertreters aus wichtigem Grund sind die Stimmen sämtlicher übriger Mitglieder des Kuratoriums erforderlich. Die Amtszeit des Stellvertreters endet auf jeden Fall mit seinem Ausscheiden aus dem Kuratorium (§ 7 der Stiftungssatzung).

Organe

Stiftungsvorstand, Kuratorium

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

StifterFrau Gretchen Kunigunde Malsch
Anerkennung20.09.1971
RechtsformStiftung des bürgerlichen Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Bayern führt 4.954 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Diese Stiftung gehört zu den 1.186 in München erfassten Einträgen. Wer vor Ort nach Förderung sucht, findet auf der Städteseite alle weiteren, nach Zweck gefiltert.

Das Anerkennungsjahr 1971 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Bayern. Stand der Quelle: 2026-05-04T10:43:01. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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