Stiftung24

Bau AG-Stiftung

Sitz in Kaiserslautern · anerkannt 2001

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Sport und Sozialem. Schwerpunkt im sportlichen Bereich ist die Förderung des Breitensports durch Unterstützung aller Sportarten. Der Schwerpunkt im sozialen Bereich liegt in der Kinder-, Jugend- und Altenfürsorge.
(2) Die Stiftung erfüllt ihren Zweck
a) durch die Unterstützung von Sportvereinen in der Stadt Kaiserslautern mit dem Ziel, insbesondere Jugendliche für den Sport und für das integrationsfördernde Vereinsleben zu motivieren
b) ferner durch die Förderung sozialer Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Altenfürsorge, insbesondere die Unterstützung von Projekten, welche der Desorientierung und der Zukunftsangst von jungen Menschen entgegenwirken sowie
c) durch die Gewährung von Zuwendungen an andere, steuerbegünstigte Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu den vorbezeichneten, steuerbegünstigten Zwecken.
Die Ziele werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Sport & Freizeit

Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 2.686 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Fischerstraße 25
67655 Kaiserslautern

Erreichbarkeit

0631/3640-0

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Förderung beantragen

Wir vermitteln keine Fördermittel und leiten keine Anträge weiter. Der Weg führt immer direkt zur Stiftung. Wie ein tragfähiger Antrag aussieht und welche Unterlagen dazugehören, steht in unserer Anleitung.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Von den 50 Stiftungen mit Sitz in Kaiserslautern verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Die Anerkennung im Jahr 2001 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung