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"Oberst Schöttler Versehrten-Stiftung (OSVS)"

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Kaiserslautern · anerkannt 2007

Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung und Unterstützung von Soldaten der Bundeswehr, Polizeibeamten des Bundes und der Länder, haupt- und ehrenamtlichen Helfern von Nichtregierungsorganisationen, vor allem den anerkannten Katastrophenschutzorganisationen sowie des Technischen Hilfswerks (THW) und der kommunalen und staatlichen Feuerwehren, die bei In- und Auslandseinsätzen verwundet oder verletzt werden. Sofern sie unter dauerhaften Folgeschäden leiden gilt die Zuwendung auch für ihre Angehörigen und Hinterbliebenen. Hilfeleistungen erfolgen auch im Todesfall.
Daneben fördert sie aus Vor- und Fürsorgegründen die präventive Ausbildung und Ausstattung der Einsatzkräfte bei Schadenslagen. Dies kann individuell oder über gemeinnützige Organisationen erfolgen. Hierzu wird ein „Fonds Helferschutz“ eingerichtet.
2) Die Hilfe erfolgt beispielsweise durch
- Zuwendungen zur Beschaffung von Prothesen, Rollstühlen und sonstigen medizinischen Hilfen
- Zuwendungen zur Beschaffung und zum Umbau von behindertengerechten Fahrzeugen
- Zuwendungen zu Aus- und Umbauten von behindertengerechten Wohnungen (beispielsweise durch Rampen oder Sanitärinstallationen)
- Förderung bei der Beschaffung entsprechender Sportgeräte
- Zuschüsse zu Kur-, Reha- und Erholungsaufenthalten sowie behindertengerechtem Familienurlaub
- Förderung der Teilnahme an Behinderten-Sportwettkämpfen
- finanzielle Unterstützung zu alternativen Heilmethoden und Therapien
- Betreuung der Angehörigen nach Eintritt des `Schadensereignisses`
- Vermittlung juristischer Beratung und verfahrensrechtlicher Betreuung
3) Betroffene bzw. deren Angehörige können einen Antrag auf Unterstützung und Förderung durch die Stiftung stellen. Die Entscheidung über Art und Umfang der Hilfe trifft ein Stiftungsvorstand, der mindestens aus dem Stifter, je einem Vertreter aus dem Bereich der Bundeswehr, einer Katastrophenschutzorganisation (THW und/oder Feuerwehr) und einem Betroffenen besteht (s. a. §§ 5+6).

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Was Stiftungen im Bereich Bildung & Erziehung tun

Stiftungen im Bereich Bildung und Erziehung finanzieren Lernen dort, wo staatliche Mittel nicht hinreichen: Stipendien für Studierende, Ausstattung für Schulen, Sprachförderung, Ganztagsangebote oder Programme für Kinder aus Familien mit wenig Geld. Rechtlich stützt sich das auf § 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung, der die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung als gemeinnützigen Zweck anerkennt.

Ob eine Stiftung in diesem Bereich fördert oder selbst tätig ist, lässt sich aus der Kategorie nicht ableiten. Der Zwecktext gibt darüber meist besser Auskunft.

Alle 8.909 Stiftungen mit diesem Zweck ansehen

Sitz und Erreichbarkeit

Anschrift

Kaiserbergring 6
67657 Kaiserslautern

Gremien und Vertretung

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2006
Anerkennung2007
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitaus unseren Quellen nicht belegt · so prüfen Sie es

Wenn Sie eine Förderung suchen

Die Register geben keine Auskunft über die Förderpraxis. Als Faustregel gilt: Wo der Zweck eine eigene Einrichtung benennt, liegt operative Arbeit nahe; wo er allgemein von Unterstützung spricht, ist eine Förderung Dritter wahrscheinlicher. Eine kurze Anfrage schafft in beiden Fällen Klarheit.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Rheinland-Pfalz ist dieser Eintrag einer von 1.190. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Das Anerkennungsjahr 2007 stammt aus dem amtlichen Verzeichnis. Es ist der Zeitpunkt, ab dem die Stiftung als rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts besteht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Woher diese Daten stammen

Diese Angaben stammen aus dem amtlichen Stiftungsverzeichnis. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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