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TuS Grün-Weiß Mendig-Stiftung

Stiftung des privaten Rechts · Sitz in Mendig · anerkannt 2003

gemeinnützig

Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Sport- und Jugendarbeit im Stadtteil Obermendig und der Stadt Mendig, dabei vorrangig der Sportabteilung des TuS Grün-Weiß Mendig e. V..
Die Stiftung verfolgt ihre Ziele insbesondere dadurch, dass sie den Abteilungen Fußball und Handball/Turnen/Leichtathletik/Aerobic des Turn- und Sportvereins Grün-Weiß Mendig e. V. aus den Stiftungsmitteln Gelder zur Herbeiführung der satzungsgemäßen Ziele dieser beiden Sportfachabteilungen zur Verfügung stellt.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Sport & Freizeit

Sportstiftungen fördern den Breiten- und Nachwuchssport, unterstützen Vereine bei Anschaffungen und Anlagen oder vergeben Stipendien an Talente. Die Förderung des Sports ist in § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung ausdrücklich als gemeinnützig anerkannt.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Molkereistraße 33
56743 Mendig

Gremien und Vertretung

Organe

Stiftungsvorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung2003
RechtsformStiftung des privaten Rechts
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Wenn Sie eine Förderung suchen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, geht aus dem Register nicht hervor. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt: Nennt er eigene Einrichtungen oder ein konkretes Objekt, arbeitet die Stiftung meist operativ und fördert nichts nach außen.

Von den 0 Stiftungen mit Sitz in Mendig verfolgt ein Teil ähnliche Zwecke. Die Liste am Seitenende führt direkt zu diesen Einträgen.

Das Land Rheinland-Pfalz führt 1.190 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Die Anerkennung im Jahr 2003 bedeutet, dass die Stiftung ab diesem Zeitpunkt als rechtsfähig gilt. Das tatsächliche Stiftungsgeschäft kann davor liegen.

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Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Rheinland-Pfalz. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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