Stiftung24

"Bergedorf-Bille-Stiftung" zur sozialen Integration von Menschen

Sitz in Hamburg · anerkannt 1998

gemeinnützig

Der Stiftungszweck im Wortlaut

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung der Altenhilfe, die Verfolgung mildtätiger Zwecke. Darüber hinaus kann der Zweck der Stiftung durch die ideelle und materielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts verwirklicht werden, indem diesen insbesondere Geld- und Sachmittel zur ausschließlichen und unmittelbaren Erfüllung der vorstehend aufgeführten steuerbegünstigten Zwecke sowie des Wohlfahrtswesens zugewendet werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Internationales & Entwicklung

Stiftungen mit internationalem Zweck fördern Entwicklungszusammenarbeit, humanitäre Hilfe, Völkerverständigung und Austauschprogramme. Grundlage sind § 52 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 15 der Abgabenordnung.

Viele Stiftungen verfolgen mehrere Zwecke gleichzeitig. Die Kategorien dienen der Auffindbarkeit; sie ersetzen nicht die Lektüre des Satzungszwecks.

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Adresse und Kontaktwege

Anschrift

Bergedorfer Str. 100
21029 Hamburg

Stiftung und Aufsicht

Gegründet1998
Anerkennung1998
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Fördert diese Stiftung?

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hamburg führt 1.429 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hamburg ist dieser Eintrag einer von 1.429. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Mit der Anerkennung 1998 wurde die Stiftung rechtsfähig. Damit unterliegt sie der Aufsicht des Landes und den Vorgaben ihrer Satzung.

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Datenquelle

Grundlage dieses Eintrags ist das Stiftungsverzeichnis des Landes. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hamburg. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

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