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Hamburger Taubstummen-Altenheim

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gemeinnützig

Hinweis zum Sitz

Diese Stiftung wird im Stiftungsverzeichnis von Hamburg geführt, die hier genannte Anschrift liegt in Schleswig-Holstein. Nach der Satzung liegt der Sitz im Land des Registers; die Anschrift ist meist die einer verwaltenden Bank, Kanzlei oder eines Treuhänders. Zuständig ist die Stiftungsaufsicht des Landes Hamburg.

Die Stiftung „Hamburger Taubstummen-Altenheim“ ist eine Stiftung mit Sitz in Heide.[1] Sie ist seit 1933 anerkannt. Ihr Zweck liegt in den Bereichen Mildtätigkeit und Soziales & Wohlfahrt.

Stiftungszweck

Förderung mildtätiger Zwecke sowie die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften für diese Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Gewährung von Unterkunft, Verpflegung und / oder Pflege an alte und / oder erwerbsunfähige Gehörlose (Taubstumme) gegen Zahlung eines die Selbstkosten nicht übersteigenden Kostgeldes.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Alle 6.956 Stiftungen im Bereich Mildtätigkeit

Förderung beantragen

Ob diese Stiftung Anträge von außen annimmt, steht nicht im Register. Der Zwecktext oben ist der beste Anhaltspunkt.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Siehe auch

Quelle und Datenstand

  1. ↑Amtliches Stiftungsverzeichnis des Landes Hamburg, Eintrag „Hamburger Taubstummen-Altenheim“, Online-Abruf. Übernommen in dieses Verzeichnis am 28. August 2026.
  2. ↑Zuwendungsempfängerregister und Quellenabgleich am 28. August 2026: Gemeinnützigkeit belegt. Status selbst prüfen.

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