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Bürger- und Unternehmensstiftung Hünfeld

örtliche Stiftung (kommunal verwaltet) des bürgerlichen Rechts · Sitz in Hünfeld · anerkannt 2003

gemeinnützigkommunale Stiftung

Wofür diese Stiftung da ist

Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften müssen selbst steuerbegünstigt sein (§ 58 Nr. 1 Abgabenordnung). Die Stiftung stellt ihre Mittel zur Förderung kultureller Zwecke, insbesondere auch zur Förderung der Kunst, gemäß Abschnitt A Nr. 3 des Verzeichnisses der besonders förderungswürdig anerkannten Zwecke im Sinne des § 10 b Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes und zur Förderung des Sports zur Verfügung. Die Mittel sollen vorrangig an Körperschaften im Gebiet der Stadt Hünfeld gegeben werden. Die Vergabe ist an den Nachweis der Steuerbegünstigung des Empfängers oder der steuerbegünstigten Verwendung gebunden. Die Stiftung kann auf den selben Gebieten auch selbst tätig werden.

Wortlaut aus dem amtlichen Verzeichnis, unverändert übernommen.

Einordnung: Kunst & Kultur

Kulturstiftungen erhalten Sammlungen, betreiben Museen, fördern Musik, Theater, Literatur und bildende Kunst oder vergeben Preise und Stipendien an Künstlerinnen und Künstler. Die Förderung von Kunst und Kultur ist in § 52 Abs. 2 Nr. 5 der Abgabenordnung als gemeinnütziger Zweck genannt.

Wie eng oder weit eine Stiftung diesen Zweck auslegt, steht in ihrer Satzung, nicht in der Kategorie. Maßgeblich ist deshalb immer der oben zitierte Wortlaut.

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Anschrift und Kontakt

Anschrift

Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld

Gremien und Vertretung

Vertretungsberechtigt

Herr Benjamin Tschesnok (Vorsitzender), Herr Wolfram Becker (stellv. Vorsitzende), Frau Karin Grosch (Beisitzerin), Herr Benjamin Käsmann (Beisitzer), Frau Sonja Hess (Beisitzerin), Herr Bernhard Biedenbach (Beisitzerin), Herr Karlheinz Fenske (Beisitzer)

Organe

Vorstand

Namen aus dem amtlichen Verzeichnis. Betroffene Personen können die Löschung ihrer Angaben über Korrektur melden verlangen.

Stiftung und Aufsicht

Gegründet2003
Anerkennung22.12.2003
Rechtsformörtliche Stiftung (kommunal verwaltet) des bürgerlichen Rechts
StiftungsaufsichtDer Landrat des Landkreises Fulda
Gemeinnützigkeitnach unseren Quellen bestätigt · selbst prüfen

Antrag und Förderpraxis

Fördermittel vergibt diese Stiftung nur, wenn ihre Satzung das vorsieht. Entscheidend sind zwei Punkte, die Sie dem Zwecktext entnehmen können: der thematische Rahmen und, häufig ergänzt, eine räumliche Begrenzung auf Sitzort oder Region.

Das Land Hessen führt 3.154 Stiftungen im Verzeichnis. Für die Aufsicht und für Auskünfte zur Vertretungsberechtigung ist die dortige Stiftungsbehörde zuständig.

Innerhalb von Hessen ist dieser Eintrag einer von 3.154. Die Zahlen der Länder sind untereinander nicht direkt vergleichbar, weil jedes Land einen anderen Kreis von Stiftungen veröffentlicht.

Seit 2003 ist die Stiftung anerkannt. Anerkennungsjahr und Gründungsjahr fallen nicht immer zusammen, weil zwischen Stiftungsgeschäft und behördlicher Anerkennung Zeit vergeht.

Förderantrag stellen: Anleitung Kontakt aufnehmen

Herkunft dieser Angaben

Die Daten wurden dem amtlichen Verzeichnis der Stiftungsbehörde entnommen. Quelle: Quellverzeichnis des Landes Hessen. Übernahme in dieses Verzeichnis: 28. August 2026.

Angaben können sich geändert haben, ohne dass die Quelle nachgezogen ist. Fehler oder veraltete Angaben können Sie über Korrektur melden berichtigen lassen; das gilt auch für die Löschung personenbezogener Angaben.

Im Umfeld dieser Stiftung